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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 23 SO 9/12 B PKH   

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https://dejure.org/2012,11757
LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 23 SO 9/12 B PKH (https://dejure.org/2012,11757)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2012 - L 23 SO 9/12 B PKH (https://dejure.org/2012,11757)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - L 23 SO 9/12 B PKH (https://dejure.org/2012,11757)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - L 23 SO 46/10

    Miete während Inhaftierung; besondere Lebensverhältnisse, soziale Schwierigkeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 23 SO 9/12
    Die sozialen Schwierigkeiten müssen vielmehr von einer solchen Intensität sein, dass dem Betroffenen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft nicht nur vorübergehend entweder nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich ist (Schoenfeld in Grube/Wahrendorf, SGB XII, Komm., 3. Aufl. § 67 Rn. 14 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 04.05.2010, L 23 SO 46/10 B ER, juris).

    Sofern der Kläger geltend macht, dass eine Neuanmietung eines Wohnraumes nach Haftentlassung für ihn "faktisch" nicht möglich gewesen sei, da er und seine Ehefrau keine Bescheinigung über Mietschuldfreiheit einem potentiellen Wohnungsanbieter hätten vorlegen können, führt dies ebenfalls nicht zu einem Anspruch nach §§ 67, 68 SGB XII. Die Schwierigkeiten, bei bestehenden Mietschulden neuen Wohnraum anzumieten, sind Lebensschwierigkeiten allgemeiner Art, denen der Kläger mithilfe des für ihn zuständigen Jobcenters (etwa durch Mietübernahmeerklärungen gegenüber einem neuen Vermieter) begegnen kann (Beschluss des Senats v. 04.05.2010, L 23 SO 46/10 B ER, a.a.O., Rn. 15).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 23 SO 9/12
    Grundsätzlich gilt nach dem vom Bundessozialgericht entwickelten sog. "Aktualitätsgrundsatz", dass Bedarfe, die nicht mehr vorhanden sind, auch nachträglich nicht mehr zu decken sind(vgl. BSG, Urteile v. 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R - BSGE 101, 49 und - B 8/9b AY 5/07 R - FEVS 60, 248-252 und v. 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R - FEVS 60, 350-356).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 23 SO 9/12
    Da von der Vermieterin jedoch weiter ausstehende Mietzahlungen für die Zeit ab Februar 2010 von dem Kläger gefordert werden, könnte der Kläger einen Anspruch auf (nachträgliche) Übernahme der Kosten der Unterkunft dann haben, wenn er zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Bedarfs alle materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Hilfegewährung erfüllt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2007, B 9b SO 5/06 R, juris sowie zuvor zum Bundessozialhilfegesetz schon BVerwGE 90, 154).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 23 SO 9/12
    Grundsätzlich gilt nach dem vom Bundessozialgericht entwickelten sog. "Aktualitätsgrundsatz", dass Bedarfe, die nicht mehr vorhanden sind, auch nachträglich nicht mehr zu decken sind(vgl. BSG, Urteile v. 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R - BSGE 101, 49 und - B 8/9b AY 5/07 R - FEVS 60, 248-252 und v. 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R - FEVS 60, 350-356).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 23 SO 9/12
    Da von der Vermieterin jedoch weiter ausstehende Mietzahlungen für die Zeit ab Februar 2010 von dem Kläger gefordert werden, könnte der Kläger einen Anspruch auf (nachträgliche) Übernahme der Kosten der Unterkunft dann haben, wenn er zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Bedarfs alle materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Hilfegewährung erfüllt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2007, B 9b SO 5/06 R, juris sowie zuvor zum Bundessozialhilfegesetz schon BVerwGE 90, 154).
  • LSG Bayern, 17.09.2009 - L 18 SO 111/09

    Sozialhilfe - Übernahme von Mietschulden gem § 34 SGB 12 - Übernahme von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 23 SO 9/12
    Insoweit ist die Hilfe zur Erhaltung der Wohnung (§ 4 VO) auch präventiv, weil sie im Hinblick auf eine bevorstehende, konkret abzusehende Entlassung erforderlich ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 17.09.2009 - L 18 SO 111/09 B ER - Juris).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 23 SO 9/12
    Überspannte Anforderungen sind hierbei nicht zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000, 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936).
  • SG Karlsruhe, 04.11.2014 - S 1 SO 2630/14

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten für die Erhaltung einer Wohnung während einer

    Um einen Anspruch auf Leistungen insoweit zu begründen, muss die Erhaltung der Wohnung noch möglich sein (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 15.04.2011 - L 14 AS 218/11 B ER - und vom 09.05.2012 - L 23 SO 9/12 B PKH - LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.09.2006 - L 20 SO 36/06 - und vom 12.05.2011 - L 9 SO 105/10 - Bay. LSG vom 17.09.2009 - L 18 SO 111/09 B ER - sowie LSG Baden-Württemberg vom 29.04.2014 - L 7 SO 4195/13 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 7 SO 4195/13
    Denn nach der sozialhilferechtlichen Rechtsprechung kommen zwar Leistungen nach §§ 67, 68 SGB XII zur Erhaltung einer Wohnung während einer kurzzeitigen Haft des Mieters in Betracht, jedoch muss die Erhaltung der Wohnung noch möglich sein (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 2007 - L 7 SO 3186/06 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - L 23 SO 9/12 B PKH - juris Rdnr. 21 f.; vom 15. April 2011 - L 14 AS 218/11 B ER - juris Rdnr. 13; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Mai 2011 - L 9 SO 105/10 - juris Rdnr. 38; Urteil vom 11. September 2006 - L 20 SO 36/06 - juris Rdnr. 37; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2010 - L 8 SO 10/09 B - juris Rdnr. 38, Bayerisches LSG, Beschluss vom 17. September 2009 - L 18 SO 111/09 B ER- juris Rdnr. 24; vgl. ferner Terminbericht Nr. 61/13 zum Urteil des BSG vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R - Bieback in Grube/Wahrendorf, a.a.O. § 68 Rdnr. 22; Blüggel in jurisPK-SGB XII, § 68 Rdnr. 25).
  • SG Gelsenkirchen, 03.08.2012 - S 2 SO 254/11

    Übernahme der Kosten der Unterkunft während der Zeit einer Haft

    Lebensschwierigkeiten allgemeiner Art reichen nicht aus ( Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.05.2012, Az.: L 23 SO 9/12 B PKH , m.w.N.).
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